EINF und andere Rahmenwerke

EINF vs. CSRD: wesentliche Unterschiede und der Übergang

Dcycle Team · · 9 Min. Lesezeit
EINF vs. CSRD: wesentliche Unterschiede und der Übergang

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Wenn Ihr Unternehmen heute einen EINF erstellt, verfügt es bereits über die Daten, Verantwortlichkeiten und Prüfungsroutinen, auf denen die CSRD aufbaut. Doch der Vergleich EINF vs. CSRD ist kein Vergleich zweier Versionen desselben Regelwerks: Beide unterscheiden sich darin, wen sie erfassen, welche Standards sie verwenden und wie Wesentlichkeit bewertet wird. Und seit die EU 2026 das Vereinfachungspaket Omnibus I verabschiedet hat, hat sich die CSRD-Seite grundlegend verändert.

Dieser Leitfaden vergleicht beide Rahmenwerke nach heutigem Stand, erklärt, was Omnibus I geändert hat, und zeigt, was je nach Ausgangslage Ihres Unternehmens zu tun ist. Die Grundlagen zum EINF finden Sie in unserem Leitfaden Was ist der EINF.

Wesentliche Unterschiede auf einen Blick

AspektEINF (Gesetz 11/2018)CSRD (Richtlinie 2022/2464, geändert durch Omnibus I)
RechtsgrundlageSpanisches Gesetz zur Umsetzung der NFRD (Richtlinie 2014/95/EU)EU-Richtlinie, geändert durch die Richtlinie (EU) 2026/470; muss in spanisches Recht umgesetzt werden
Wer berichten mussUnternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, die zudem Unternehmen von öffentlichem Interesse sind oder zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre lang mehr als 20 Mio. € Bilanzsumme oder mehr als 40 Mio. € Umsatz aufweisenUnternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz
Ungefährer AnwendungsbereichRund 1.600 Unternehmen in SpanienRund 5.000 Unternehmen in der gesamten EU nach Omnibus I
StandardsKein verpflichtender Standard (häufig GRI)Verpflichtende ESRS, vereinfacht von 1.073 auf 320 Datenpunkte
WesentlichkeitEinfache WesentlichkeitDoppelte Wesentlichkeit (Auswirkungen und finanzielle Wesentlichkeit)
PrüfungBegrenzte Prüfungssicherheit durch einen unabhängigen DienstleisterBegrenzte Prüfungssicherheit; der geplante Übergang zur hinreichenden Prüfungssicherheit entfällt
FormatTeil des Lageberichts, eingereicht mit dem JahresabschlussTeil des Lageberichts, in elektronischem Format; die digitale Auszeichnung (XBRL) ist erst verpflichtend, wenn ihre Standards verabschiedet sind

Die größte Änderung durch Omnibus I betrifft den Anwendungsbereich. Die CSRD gilt nur noch für Unternehmen, die beide Schwellenwerte überschreiten. Damit entfallen rund 90% der Unternehmen, die ursprünglich berichten sollten. Viele spanische Unternehmen, die heute einen EINF erstellen, liegen deutlich unter 1.000 Beschäftigten und 450 Mio. €. Unsere Analyse zur Verabschiedung von Omnibus I erläutert die neuen Schwellenwerte im Detail.

Was gleich bleibt

Beide Rahmenwerke verlangen Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen, und beide werden von einem unabhängigen Dienstleister mit begrenzter Prüfungssicherheit geprüft. Wenn Sie bereits Daten für Ihren EINF erheben, lässt sich vieles direkt übernehmen:

  • Umweltkennzahlen: Energieverbrauch, Scope-1- und Scope-2-Emissionen, Wasser, Abfall.
  • Belegschaftsdaten: Beschäftigte nach Geschlecht, Alter und Vertragsart, Fluktuation, Schulungen, Arbeitsschutz.
  • Governance-Informationen: Antikorruptionsrichtlinien, Hinweisgeberkanäle, Zusammensetzung des Leitungsorgans.

Die Nachweispraktiken, die eine EINF-Prüfung reibungslos machen (Quelldokumente, dokumentierte Methoden, Freigabeverläufe), sind genau das, was ein CSRD-Prüfer verlangen wird. Unser Leitfaden zur Vorbereitung auf die EINF-Prüfung zeigt, wie Sie sie aufbauen.

Was sich mit der CSRD ändert

Auch nach der Vereinfachung durch Omnibus I müssen Unternehmen im Anwendungsbereich einen EINF-ähnlichen Prozess um vier Elemente ergänzen:

  1. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Sie bewerten sowohl Ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt als auch den Einfluss von Nachhaltigkeitsthemen auf Ihre finanzielle Lage. Beim EINF ist die einfache Wesentlichkeit üblich. Die Methode erklärt unser Leitfaden zur doppelten Wesentlichkeit.
  2. ESRS-Struktur: Die Angaben folgen den European Sustainability Reporting Standards statt eines frei gewählten Rahmens. Die vereinfachten ESRS umfassen 320 Datenpunkte, sektorspezifische Standards sind nicht mehr verpflichtend.
  3. Elektronisches Format: Der Lagebericht wird in elektronischem Format eingereicht. Die digitale Auszeichnung (XBRL) ist erst verpflichtend, wenn die EU ihre Standards verabschiedet hat. Einheitliche Kennzahlendefinitionen von Anfang an lohnen sich trotzdem.
  4. Daten aus der Wertschöpfungskette: mehr Aufmerksamkeit für Auswirkungen in der Lieferkette, insbesondere Scope-3-Emissionen. Omnibus I begrenzt zudem, was berichtspflichtige Unternehmen von kleineren Lieferanten anfordern dürfen. Das verändert die Planung von Datenanfragen.

Zeitplan und die Lage in Spanien

Omnibus I wurde am 26. Februar 2026 als Richtlinie (EU) 2026/470 veröffentlicht und trat am 18. März 2026 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 19. März 2027 Zeit für die Umsetzung. Der neue CSRD-Anwendungsbereich gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, die ersten Berichte nach dem neuen Anwendungsbereich erscheinen also 2028.

Spanien hat die CSRD noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Der Umsetzungsentwurf, der seit November 2024 im Parlament lag, ist mit der Auflösung der Cortes am 6. Oktober 2026 verfallen. Bis es ein neues Gesetz gibt, gilt das Gesetz 11/2018 weiter: Unternehmen, die die EINF-Schwellenwerte erfüllen, erstellen weiterhin ihren EINF. Wie EINF und CSRD nach der Umsetzung zusammenspielen, hängt von diesem Gesetz ab. Treffen Sie daher keine Annahmen, bevor es veröffentlicht ist.

Bis dahin bewegen sich spanische Unternehmen nicht im regulatorischen Vakuum. Das Königliche Dekret 214/2025 verpflichtet Unternehmen, die unter das Gesetz 11/2018 fallen, zur Berechnung ihres Corporate Carbon Footprint. Die erste Veröffentlichung ist für 2026 auf Basis der Daten von 2025 vorgesehen, zusammen mit einem Fünfjahresplan zur Emissionsminderung.

Was jetzt zu tun ist

Die nächsten Schritte hängen davon ab, zu welcher Gruppe Ihr Unternehmen gehört:

  • Oberhalb beider CSRD-Schwellenwerte: Erstellen Sie weiter Ihren EINF, solange das Gesetz gilt, und nutzen Sie 2026, um die doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchzuführen, Ihre EINF-Kennzahlen den vereinfachten ESRS zuzuordnen und Lücken vor dem Geschäftsjahr 2027 zu schließen.
  • EINF-pflichtig, aber unterhalb der CSRD-Schwellenwerte: Ihre EINF-Pflicht nach dem Gesetz 11/2018 bleibt bestehen, ebenso das RD 214/2025. Bauen Sie Ihre Datenprozesse nicht ab: Banken, Investoren und Großkunden werden weiterhin ESG-Daten anfordern, und der freiwillige Standard für kleinere Unternehmen bietet einen schlankeren Bezugsrahmen.
  • Freiwillige Berichterstattung: Ein Bericht nach EINF-Vorbild bleibt ein glaubwürdiger Weg, Kunden- und Ausschreibungsfragebögen zu beantworten.

Checkliste für den Übergang

  • Prüfen Sie Ihre Position gegenüber beiden CSRD-Schwellenwerten für die relevanten Geschäftsjahre.
  • Listen Sie Ihre aktuellen EINF-Kennzahlen auf und ordnen Sie jede der entsprechenden ESRS-Angabe zu.
  • Identifizieren Sie Lücken: doppelte Wesentlichkeit, Daten aus der Wertschöpfungskette, Angaben zur Transformation.
  • Führen Sie eine einzige Datenquelle für Daten und Nachweise, damit dieselbe Zahl beide Berichte speist.
  • Verfolgen Sie das neue spanische Umsetzungsgesetz und passen Sie Ihren Plan an, sobald der endgültige Text vorliegt.

Wie Dcycle hilft

Dcycle unterstützt EINF-, GRI- und CSRD-Projekte in derselben Plattform. Die für Ihren EINF erhobenen Daten fließen ohne erneute Eingabe in Ihr CSRD-Projekt, und die Plattform ordnet bestehende Kennzahlen den ESRS-Anforderungen zu, sodass Sie sehen, welche Lücken bleiben. Mit dem Multi-Framework-Reporting dient dieselbe belegte Zahl jedem Bericht. Fordern Sie eine Demo an, um die Zuordnung mit Ihren eigenen Daten zu sehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Ersetzt die CSRD den EINF in Spanien?

Noch nicht. Spanien hat die CSRD nicht umgesetzt, daher gelten das Gesetz 11/2018 und die EINF-Pflicht weiter. Wie beide Regelungen zusammenspielen, hängt vom spanischen Umsetzungsgesetz ab.

Welche Unternehmen fallen nach Omnibus I unter die CSRD?

Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, wodurch EU-weit rund 5.000 Unternehmen im Anwendungsbereich bleiben.

Kann ich meine EINF-Daten für die CSRD wiederverwenden?

Ja. Umweltkennzahlen, Belegschaftsdaten und Governance-Informationen aus dem EINF sind eine solide Grundlage. Ergänzen müssen Sie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und die ESRS-Struktur.

Unterscheidet sich die Prüfungssicherheit zwischen EINF und CSRD?

Beide verlangen derzeit eine begrenzte Prüfungssicherheit durch einen unabhängigen Dienstleister. Omnibus I hat den geplanten Übergang zur hinreichenden Prüfungssicherheit unter der CSRD gestrichen.

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