Wofür die Abkürzung steht
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation, auf Deutsch die EU-Verpackungsverordnung. Unter diesem Namen führen die Europäische Kommission, die Behörden und die Branche diese Rechtsvorschrift.
Seit dem 12. August 2026 muss jede Verpackung die Stoffgrenzwerte einhalten und eine Konformitätserklärung haben, 2030 folgen Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und Leerraum. Dcycle führt Komponenten, Stoffe und Lieferantendaten in einem Datensatz je Verpackungseinheit zusammen, zeigt Ihnen nach Artikel der Verordnung, was fehlt, und bereitet die Erklärung vor. Ein PPWR-Spezialist von Dcycle betreut das Projekt mit Ihnen.
DSGVO-konform. Ihre Daten bleiben in Europa.
Über 2.000 Unternehmen führen ihre Nachhaltigkeitsdaten bereits mit Dcycle
Eine Verpackung besteht aus drei oder vier Komponenten, jede von einem anderen Lieferanten. Fast immer hakt es an derselben Stelle: Die Daten liegen verstreut in E-Mails, PDFs und Tabellen.
Jede Verpackungseinheit hat ihren eigenen Datensatz: Art, Gewicht, ob sie mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, und verknüpfte Dateien wie das technische Datenblatt oder den PFAS-Nachweis. Darunter die Stückliste mit Gewicht, Material und Rezyklatanteil jeder Komponente, markiert, wenn der Wert vom Lieferanten stammt. Unter Stoffe erfassen Sie PFAS (Gesamtfluor, höchster Einzel-PFAS und PFAS-Summe) sowie Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI. Die Lückenanalyse zeigt, was nicht erfüllt ist, mit Artikel, Frist und betroffenen Komponenten.
Sie importieren Ihre Lieferanten oder legen sie einzeln an, ordnen jedem seine Verpackungseinheiten zu und laden sie ein, wann Sie möchten. Die Tabelle zeigt den Status jedes Lieferanten: nicht eingeladen, eingeladen oder aktiv. Jeder Lieferant beantwortet eine Umfrage für alle seine Einheiten, in einem Portal in 7 Sprachen. Sie sehen, wie viele Felder ausgefüllt sind und wie viele Pflichtfelder fehlen, und nach der Validierung werden die Daten auf seine Verpackungen übertragen.
Wie viele Verpackungseinheiten Sie haben, ihr mittlerer Rezyklatanteil, wie viele die Stoffanforderungen erfüllen und wie viele Lieferanten geantwortet haben. Darunter die Lücken nach Schweregrad, die Lieferanten-Datenerhebung, die Einheiten nach Status und die Verteilung der Recyclingfähigkeitsgrade.
Kein monatelanges Beratungsprojekt: Die wiederkehrende Arbeit erledigt Dcycle, und ein Spezialist aus dem PPWR-Team von Dcycle wird Ihrem Projekt zugeordnet, bis jede Verpackung ihre Erklärung hat.
Die PPWR ist die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle: Sie regelt, wie jede Verpackung auf dem EU-Markt gestaltet, verwaltet und recycelt wird.
Nummer der Verordnung
Am 22. Januar 2025 im Amtsblatt veröffentlicht, in Kraft seit dem 11. Februar 2025. Sie ersetzt die Richtlinie 94/62/EG.
Mitgliedstaaten, eine Regel
Eine Verordnung, keine Richtlinie: Sie gilt unmittelbar in der ganzen EU, ohne nationale Umsetzung.
Allgemeine Anwendung
Seit diesem Tag gelten die Stoffgrenzwerte, die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung.
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation, auf Deutsch die EU-Verpackungsverordnung. Unter diesem Namen führen die Europäische Kommission, die Behörden und die Branche diese Rechtsvorschrift.
Weniger Verpackungsabfall und bis 2030 nur noch recycelbare Verpackungen: Reduktionsziele, Mindestrezyklatanteile, Recyclingfähigkeitskriterien je Einheit sowie Registrierungs- und Berichtspflichten.
Die PPWR hebt nationales Recht nicht auf. Wo sie ihm nicht widerspricht, etwa bei der Organisation der erweiterten Herstellerverantwortung, gilt das deutsche Verpackungsrecht weiter; in Deutschland ergänzt sie das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Wo doch, setzt sich die Verordnung durch.
Anforderungen an Design, Stoffe und Kennzeichnung sind in allen 27 Ländern gleich. Sie brauchen strukturierte, rückverfolgbare Verpackungsdaten auf EU-Ebene, auch wenn Registrierung und Herstellerverantwortung national bleiben.
Die allgemeine Anwendung gilt seit dem 12. August 2026. Das sind die nächsten Meilensteine.
| Datum | Was sich ändert |
|---|---|
| Seit dem 12. August 2026 | PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen und Schwermetallgrenzwerte für alle Verpackungen. Technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung je Verpackungseinheit. |
| 1. Januar 2028 | Die Kommission legt per delegiertem Rechtsakt die Kriterien für recyclinggerechtes Design und die Methodik der Recyclingfähigkeitsgrade fest. |
| August 2028 | Harmonisierte Kennzeichnung der Materialzusammensetzung (oder 24 Monate nach dem Durchführungsrechtsakt, falls später). |
| 1. Januar 2029 | Pfandsysteme für Einweg-Kunststoffflaschen und Getränkedosen aus Metall bis 3 Liter. |
| 1. Januar 2030 | Recycelbare Verpackungen (Klasse A, B oder C), Mindestrezyklatanteil in Kunststoff, höchstens 50 % Leerraum, Verbote bestimmter Einweg-Kunststoffformate und Wiederverwendungsziele. |
| 2035 | Verpackungen müssen im großen Maßstab recycelt werden, nicht nur auf dem Papier recycelbar sein. |
| 2038 | Klasse C reicht nicht mehr: Zulässig sind nur noch Verpackungen der Klasse A oder B. |
| 2040 | Höhere Mindestrezyklatanteile in Kunststoff, bis zu 65 % bei Getränkeflaschen. |
Lebensmittelverpackungen: höchstens 25 ppb je Einzel-PFAS, 250 ppb als PFAS-Summe und 50 ppm Gesamtfluor (Art. 5 Abs. 5). Alle Verpackungen: Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI zusammen unter 100 mg/kg (Art. 5 Abs. 4).
Ab 2030 dürfen nur recycelbare Verpackungen in Verkehr gebracht werden, bewertet in Klasse A, B oder C nach den Kriterien für recyclinggerechtes Design. Ab 2038 nur noch A oder B.
Verpflichtende Anteile an recyceltem Kunststoff in Kunststoffverpackungen ab 2030, höher ab 2040. Die Details stehen in der Tabelle unten.
Gewicht und Volumen auf das nötige Minimum reduziert. Ab 2030 dürfen Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen höchstens 50 % Leerraum haben (Art. 24).
Ab 2030 sind bestimmte Einweg-Kunststoffformate verboten (Art. 25 und Anhang V), und es gelten Wiederverwendungsziele, etwa 40 % bei Transportverpackungen (Art. 29).
Ein EU-weit einheitliches Etikett mit der Materialzusammensetzung, damit Verbraucher wissen, wohin jede Verpackung gehört.
Registrierung als Hersteller in jedem Mitgliedstaat, in dem Sie erstmals Verpackungen bereitstellen, und Beteiligung an einem System. In Deutschland läuft die Registrierung über LUCID. Ohne Niederlassung im Land brauchen Sie einen Bevollmächtigten.
Der Hersteller erstellt die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung je Verpackungseinheit und gibt sie jedem in der Kette, der sie anfordert.
Jeder Mitgliedstaat muss den Verpackungsabfall pro Kopf gegenüber 2018 bis 2030 um 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % senken und setzt das in nationalen Regeln um.
Mindestens 95 %
Recyclingfähigkeit nach Gewicht bewertet. Immer zulässig.
Mindestens 80 %
Immer zulässig.
Mindestens 70 %
Zulässig von 2030 bis 2037. Unter 70 % gilt die Verpackung nicht als recycelbar.
| Kunststoffverpackung | Ab 2030 | Ab 2040 |
|---|---|---|
| Kontaktempfindlich, aus PET | 30 % | 50 % |
| Kontaktempfindlich, andere Kunststoffe | 10 % | 50 % |
| Einweg-Getränkeflaschen | 30 % | 65 % |
| Alle übrigen Kunststoffverpackungen | 35 % | 65 % |
Sie gilt für jedes Unternehmen, das Verpackungen auf den EU-Markt bringt: Hersteller, Importeure, Vertreiber und E-Commerce-Plattformen, mit Sitz in der EU oder außerhalb.
Die Branche mit den meisten Primär- und Sekundärverpackungen: PET- und Glasflaschen, Dosen, Mehrmaterial-Trays und Folien. PFAS-Grenzwerte seit 2026, Rezyklatanteil in Kunststoff und Verbote von Einwegformaten 2030, etwa Kunststoff für Obst und Gemüse unter 1,5 kg.
Jede Verkaufs- und Transportverpackung zählt: Versandkartons und -taschen, Textil-Polybags, Tragetaschen, Bügel und Etiketten. Jede Verpackungseinheit braucht ihre Recyclingfähigkeitsklasse und ihre Dokumentation.
Mehrmaterial-Verpackungen (Glastiegel, Dosierpumpe, Faltschachtel, Tube), die bei der Recyclingfähigkeit oft schlecht abschneiden. Die PPWR treibt das Redesign der Formate mit der schlechtesten Klasse voran.
Ab 2030 höchstens 50 % Leerraum in Versandkartons, Füllmaterial eingerechnet. Marktplätze haben eigene Prüfpflichten, und bei Verkäufern außerhalb der EU entstehen Pflichten für Importeure und Bevollmächtigte.
Paletten, Stretchfolien, Kantenschutz und Mehrwegkisten fallen unter die PPWR. Welche Pflichten einen Logistiker treffen, hängt von seiner Rolle ab (Hersteller, Importeur, Vertreiber oder Fulfilment-Dienstleister), und für Transportverpackungen gelten 2030 Wiederverwendungsziele.
Verpackungen in direktem Kontakt mit Arzneimitteln und Medizinprodukten haben eigene Ausnahmen und Fristen bei Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil. Sekundär- und Tertiärverpackungen (Faltschachteln, Beipackzettel) folgen den allgemeinen Regeln.
Was sich ändert, wenn die Daten jeder Verpackung in einem Datensatz liegen.
| Mit Tabellen und Beratung | Mit Dcycle | |
|---|---|---|
| Wo die Daten liegen | Excel, E-Mails und PDFs je Lieferant | Ein Datensatz je Verpackung mit Komponenten, Stoffen und Dateien |
| Wie Lieferanten angefragt werden | Eine E-Mail pro Artikelnummer | Eine Umfrage je Lieferant für alle seine Einheiten |
| Was jeder Verpackung fehlt | Manuelle Prüfung, Artikel für Artikel | Lückenanalyse mit Artikel, Frist und Komponenten |
| Woher jeder Wert stammt | Schwer nachzuvollziehen | Rückverfolgbarkeit: Lieferant, interne Eingabe oder Berechnung der Plattform |
| Konformitätserklärung | Ein Dokument je Verpackung, von Hand | Eine je Verpackungseinheit, für alle Artikelnummern, mit Link und QR |
| Start | Ein monatelanges Projekt | 1 bis 2 Wochen, mit eigenem PPWR-Spezialisten |
Für jedes Unternehmen, das Verpackungen auf den EU-Markt bringt: Hersteller, Importeure, Vertreiber und E-Commerce-Plattformen. Sie hängt nicht vom Sitz des Unternehmens ab, sondern vom Markt, auf dem die Verpackungen verkauft werden.
Die PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) trat am 11. Februar 2025 in Kraft, ihre allgemeine Anwendung gilt seit dem 12. August 2026. Weitere Pflichten sind bis 2040 gestaffelt: harmonisierte Kennzeichnung 2028; Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil und Leerraum 2030; strengere Anforderungen 2035, 2038 und 2040.
Die Sanktionen werden von jedem Mitgliedstaat festgelegt und müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Neben Bußgeldern können Behörden auch verlangen, dass nicht konforme Verpackungen korrigiert, zurückgenommen oder vom Markt genommen werden.
Ja. Die PPWR gilt unmittelbar, aber jeder Mitgliedstaat behält sein eigenes Register und Berichtssystem. In Dcycle ordnen Sie jeder Verpackung ihre Zielmärkte zu und sehen die Pflichten jedes Landes auf einer einzigen Plattform.
Die PPWR erzeugt Verpackungs- und Recyclingfähigkeitsdaten, die Sie in Ihrem CSRD-Bericht wiederverwenden, vor allem unter ESRS E5 zu Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. Mit Dcycle speisen dieselben Daten jedes Framework.
In 1 bis 2 Wochen ab Vertragsunterzeichnung. Wir verbinden Ihre Systeme, importieren Ihren Verpackungskatalog und bringen die Lückenanalyse zum Laufen, mit einem PPWR-Spezialisten für Ihr Projekt. Sie brauchen kein monatelanges Projekt mit externen Beratern.
Der Preis richtet sich nach dem Verpackungsvolumen und der Anzahl der Länder, in denen Sie tätig sind. In der Analyse erhalten Sie ein festes Angebot für Ihre Situation, ohne Überraschungen.
Das VerpackG regelte bislang unter anderem Systembeteiligung und Herstellerverantwortung in Deutschland. Die unmittelbar geltende PPWR harmonisiert zahlreiche Anforderungen EU-weit und wird in Deutschland durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz ergänzt. Hinzu kommen unter anderem strengere Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, bestimmte Stoffe und Wiederverwendung.
Das Verpackungsregister LUCID bleibt bestehen. Unternehmen müssen jedoch prüfen, welche Rolle sie nach der PPWR haben und ob ihre Registrierungsangaben seit dem 12. August 2026 aktualisiert werden müssen. Technische Nachweise zu Verpackungen werden getrennt von der Herstellerregistrierung dokumentiert.
Die ZSVR übernimmt zentrale Aufgaben rund um Registrierung und Herstellerverantwortung; für Marktüberwachung und Vollzug sind zusätzlich die zuständigen Behörden der Länder relevant. Sanktionen werden im deutschen Recht festgelegt. Außerdem können nicht konforme Verpackungen korrigiert, zurückgenommen oder vom Markt genommen werden.
Nein. Dcycle ist eine Plattform, die die Erfassung von Verpackungs- und Lieferantendaten, die Lückenanalyse und die Konformitätserklärung automatisiert. In jedem Projekt arbeitet ein Spezialist aus dem PPWR-Team von Dcycle mit Ihrem Team, von der Analyse bis zur Erklärung jeder Verpackung.
Im Portal gibt der Lieferant an, ob der Stoff enthalten ist und ob er den Grenzwert einhält, und lädt seine Konformitätserklärung als Nachweis hoch. Meldet er PFAS ohne Werte, markiert die Lückenanalyse das und schlägt vor, einen Laborbericht mit den Werten aus Art. 5 Abs. 5 anzufordern.
Bringen Sie eine echte Verpackung aus Ihrem Katalog mit: Wir sehen uns an, welche Daten Sie haben und welche Lücken sie hat, und Sie erhalten einen individuellen Plan für die PPWR.