CSRD

ESRS (European Sustainability Reporting Standards)

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind die verbindlichen Berichtsstandards im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Sie wurden von der EFRAG entwickelt und von der Europäischen Kommission verabschiedet. Sie definieren genau, was Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsleistung offenlegen müssen.

Die ESRS sind in drei Kategorien gegliedert:

Querschnittsstandards:

  • ESRS 1: Allgemeine Anforderungen
  • ESRS 2: Allgemeine Angaben (verpflichtend für alle Unternehmen)

Thematische Standards, Umwelt:

  • E1: Klimawandel
  • E2: Umweltverschmutzung
  • E3: Wasser- und Meeresressourcen
  • E4: Biodiversität und Ökosysteme
  • E5: Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Thematische Standards, Soziales:

  • S1: Eigene Belegschaft
  • S2: Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
  • S3: Betroffene Gemeinschaften
  • S4: Verbraucher und Endnutzer

Thematische Standards, Governance:

  • G1: Geschäftsgebaren

Insgesamt enthalten die ESRS über 1.100 einzelne Datenpunkte. Unternehmen berichten nur über Themen, die durch ihre Bewertung der doppelten Wesentlichkeit als wesentlich eingestuft wurden.